Bereich Genehmigungswesen
Beratung bezüglich der erforderlichen genehmigungsrechtlichen Schritte bei Neubau- oder Änderungsvorhaben
Erstellung und Koordinierung von BImSchG-Genehmigungsanträgen im öffentlichen oder vereinfachten Verfahren für
Neugenehmigungen nach § 4 BImSchG
Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG
Erstellung von Änderungsanzeigen für nicht wesentliche Änderungen oder Stilllegungen nach § 15 BImSchG
Erstellung der Unterlagen für die allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG
Prüfung des Genehmigungsbescheides auf Konformität zu den Angaben im BImSchG-Antrag, Prüfung der Nebenbestimmungen, Beratung bezüglich eventueller Widersprüche
Erstellung von Emissionsprognosen für luftgetragene Schadstoffe und Schall im Zusammenhang mit Genehmigungsanträgen
Durchführung von Ausbreitungsberechnungen nach TA-Luft (Immissionsprognosen)
Bereitstellung von externen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte)