Bereich Genehmigungswesen

  • Beratung bezüglich der erforderlichen genehmigungsrechtlichen Schritte bei Neubau- oder Änderungsvorhaben

  • Erstellung und Koordinierung von BImSchG-Genehmigungsanträgen im öffentlichen oder vereinfachten Verfahren für

    • Neugenehmigungen nach § 4 BImSchG

    • Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG

  • Erstellung von Änderungsanzeigen für nicht wesentliche Änderungen oder Stilllegungen nach § 15 BImSchG

  • Erstellung der Unterlagen für die allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG

  • Prüfung des Genehmigungsbescheides auf Konformität zu den Angaben im BImSchG-Antrag, Prüfung der Nebenbestimmungen, Beratung bezüglich eventueller Widersprüche

  • Erstellung von Emissionsprognosen für luftgetragene Schadstoffe und Schall im Zusammenhang mit Genehmigungsanträgen

  • Durchführung von Ausbreitungsberechnungen nach TA-Luft (Immissionsprognosen)

  • Bereitstellung von externen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte)