Bereich Arbeitsschutz

  • Überprüfung und Beratung von Unternehmen hinsichtlich. der Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften

  • Begleitung von Planungsprojekten in Fragen der Arbeitssicherheit

  • Durchführung von sicherheitstechnischen Überprüfungen / Begehungen von Anlagen und Lagern im Hinblick auf die Arbeitssicherheit Erstellung von Gefährdungsanalysen / Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung

  • Festlegung von Prüfungen und Prüfristen von Arbeitsmitteln gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung

  • Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI)

  • Analyse von Unfallereignissen, Festlegung von Gegenmaßnahmen und Erstellung von Konzepten zur Verhütung von Unfällen

  • Durchführung von Schulungen / Unterweisungen zur Arbeitssicherheit